Mietrecht

Obwohl viele Mietverträge formularmäßig zur Verfügung gestellt werden, erweisen sich diese in der Praxis oftmals als unzulänglich oder nicht praktikabel. Dies gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Bereich, ob als Eigentümer, Vermieter oder Mieter. Hintergrund dafür ist zum einen die sich ständig wandelnde Rechtsprechung, zum anderen die Tatsache, dass die allgemeinen Formulierungen in vorgefertigten Verträgen dem individuellen Mietverhältnis nicht gerecht werden. Neben der Neugestaltung von Verträgen ist für uns die Begleitung in Konfliktsituationen Bestandteil unserer mietrechtlichen Beratung. Hier zeigt die Erfahrung, dass die Beschränkung auf eine rein fachbezogene rechtliche Beurteilung einer pragmatischen Lösung oftmals hinterherhinkt: Nicht immer führt eine Mietminderung zum gewünschten Ziel, nicht immer ist ein Räumungsprozess das probate Mittel. Deshalb stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die Koordinaten für das weitere Vorgehen ab, indem wir insbesondere die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Unsere Kompetenzen

  • Wohn- und Gewerberaummietrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Nebenkosten / Räumung / Vermietung
  • Immobilien- und Liegenschaftsrecht
  • Beratung, Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Bereichen
    • Grundstückskauf- und -verkauf
    • Grundstücksbelastungen (Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Reallast etc.)
    • Versteigerung
  • Grundstücksgrenzen, -teilung und -verbindung

Ihr Ansprechpartner
Stefan Schilling

Fachanwalt für Arbeits- und Erbrecht

(0621) 87507-0
kontakt(at)justimquadrat.de

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