Insolvenzrecht

Aus Sicht des Schuldners

Wir übernehmen Ihre Beratung und Vertretung in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Dabei informieren wir Sie insbesondere über Fristen und Obliegenheiten, die mit einer Insolvenz verbunden sind, denn Verstöße gegen diese können sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sinnvollerweise treten Sie aber bereits frühzeitig mit uns in Kontakt, bspw. wenn sich bei Ihren Kunden Zahlungsausfälle häufen, sich (dadurch) Liquiditätsengpässe einstellen oder Ihre Bank Kreditzusagen verändert, denn ein gelungenes Forderungsmanagement kann Insolvenzszenarien verhindern.

Aus Sicht des Gläubigers

Für Sie als Gläubiger ist es von größtem Interesse, dass Ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner bestmöglich erfüllt werden. Dabei sollten Sie bereits bei der Vertragsgestaltung auf insolvenzfeste Sicherheiten achten. Unsere Erfahrung zeigt, dass im laufenden Insolvenzverfahren ein Kompromiss für Sie interessanter und erfolgsversprechender sein kann, als ein stures Beharren auf der eigentlichen Forderung. Bei unserer Beratung schätzen wir die Chancen und Spielräume realistisch ein und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, die Kosten- und Nutzen abwägt. Im laufenden Verfahren verfolgen wir Ihre Interessen z.B. bei der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten gegenüber Insolvenzverwaltern oder der Vertretung in Anfechtungsprozessen.

Unsere Kompetenzen

Schuldner

  • Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • Eigenverwaltung
  • Insolvenzantragspflicht
  • Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Insolvenzverschleppung
  • Restschuldbefreiung

 

Gläubiger

  • Akteneinsicht beim Insolvenzgericht
  • Forderungsanmeldung
  • Gläubigerversammlung / Gläubigerausschuss
  • Insolvenzeröffnungsantrag
  • Absonderungsrechte / Aussonderungsrechte
  • Insolvenzanfechtung
  • Schadensersatzansprüche
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