Bankrecht

Der Bankkunde tritt dem Kreditinstitut einerseits als Kreditnehmer, andererseits als Kapitalanleger gegenüber. Beide Bereiche sind heute Gegenstand komplexer gesetzlicher Regelungen sowie umfangreicher Rechtsprechung, die zunehmend europarechtlich durchdrungen werden.

Neben Fragen des Zahlungsverkehrs und der Kreditsicherung stehen in den letzten Jahren die Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsverlangen von Kreditnehmern und Kapitalanlegern im Vordergrund, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen durch Kredit oder der Finanzierung von Beteiligungen an geschlossenen / offenen Fonds oder Aktienfonds.

Wir sind auch Ihre Ansprechpartner in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäfte, Einlagengeschäfte und Zahlungsverkehr und befassen uns mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen.

Unsere Kompetenzen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Sachgebieten:
    • Zahlungsverkehr
      (Überweisungen, Scheck- und Wechselzahlungen, Online-Zahlungsverkehr etc.)
    • Kreditgeschäfte
      (Darlehen, Verbraucherkredite, Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken etc.)
    • Kapitalanlagegeschäfte
      (Anlageberatung und -vermittlung) in Aktien, Fonds, Anleihen, Kapitallebensversicherungen, Bauherrenmodelle und sonstige sog. „Steuersparmodelle“
    • Bonität, Wirtschaftsauskünfte (z.B. SCHUFA)
  • Beratung, Erstellung und Prüfung von Kredit-, Sicherheiten-, Pool-, Treuhand-, Leasing- und sonstigen Verträgen
  • Ombudsverfahren

Ihr Ansprechpartner
Christoph Vigano

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

(0621) 87507-0
kontakt(at)justimquadrat.de

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