Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht

In Deutschland erleiden Anleger jährlich Milliardenverluste bei Kapitalanlagegeschäften. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass für viele Anlagemodelle wie z.B. Immobilienfonds kaum gesetzliche Regelungen bestehen und sie daher keiner staatlichen Kontrolle unterworfen sind. Zum anderen werden viele Anleger von ihren Beratern falsch aufgeklärt. Insbesondere mit geschlossenen Fonds, wie z.B. Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsfonds, haben private Anleger in den letzten Jahren hohe Verluste erlitten. Gleiches gilt für den Handel mit Zertifikaten (Lehman Brothers), Genussscheinen (PROKON, Prosavus) oder atypisch stillen Beteiligungen (z.B. Franconia, Südwest Finanz Vermittlung, Securenta). Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen hat die Rechtsprechung Grundsätze für die Haftung bei Kapitalanlagen aufgestellt, die es zu erkennen und durchzusetzen gilt.

Aufgrund unserer Spezialisierung kennen wir die Materie von beiden Seiten: Aus der Perspektive der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen, die wir seit vielen Jahren gerichtlich und außergerichtlich vertreten, ebenso wie aus der Sicht von Kunden und Anlegern. Deren Interessen vertreten wir – unter strikter Vermeidung von Interessenskonflikten – je nach Fallgestaltung zur Abwehr oder auch Geltendmachung von Ansprüchen.

Ihr Ansprechpartner
Christoph Vigano

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

(0621) 87507-0
kontakt(at)justimquadrat.de

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