Gesellschaftsrecht

Bei Ihrem Vorhaben eine Gesellschaft zu gründen gilt es, den Spielraum zwischen den Möglichkeiten in der Ausgestaltung des Vertrags (Vertragsfreiheit) und den Notwendigkeiten in der Auswahl der Gesellschaftsformen (Typenzwang) zu beleuchten und die für Sie optimale Lösung zu finden. Dabei entwickeln, gestalten und überprüfen wir mit Ihnen die einzelnen Schritte des Verfahrens und führen für Sie die entsprechenden Verhandlungen.

Wir begleiten Ihre betrieblichen Abläufe, unterstützen Sie aber auch bei der Geltendmachung von Forderungen und dem Austragen von Konflikten mit Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden. Auch  hier können Sie selbstredend auf unsere arbeits- und steuerrechtlichen Kompetenzen vertrauen.

Unsere Kompetenzen

  • Entwicklung, Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von
    • Gesellschaftsverträgen
    • Unternehmensverkauf / -kauf
    • Unternehmensgründungen
    • Treuhandverträgen
    • Beteiligungsverträgen
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung zur Haftung von Geschäftsführern, Vorständen
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