Erbrecht und Pflege

Die Auseinandersetzung mit den Themenbereichen Erbe und Pflege wird oftmals vernachlässigt oder führt zu Missverständnissen, wie z.B. im Falle von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei können Sie durch eine frühzeitige Bestimmung Ihrer persönlichen Wünsche und unternehmerischen Vorstellungen dafür sorgen, dass diese tatsächlich umgesetzt werden und nicht die Notlösungen greifen, welche der Gesetzgeber vorsieht. So können Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und heute bestimmen, was morgen gelten soll.

Unsere Fach- und Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Pflege-und Erbrechts (auch mit Auslandsbezug) und helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen umzusetzen. Natürlich beleuchten wir dabei auch immer die Auswirkungen auf für Sie relevante Lebensbereiche, wie z.B. Steuern oder Unternehmensnachfolge.

Bei Konflikten rund um eine Erbschaft ergreifen wir die Initiative und sorgen – im Bewusstsein um die emotionale Sondersituation – für eine sachgerechte Lösung.

Unsere Fachanwälte beleuchten gemeinsam mit Ihnen:

  1. Ausarbeitung von Erbverträgen und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  2. Erbauseinandersetzungen
  3. Testamentsgestaltung und -vollstreckung
  4. Nachlasspflege und -verwaltung
  5. Schenkung- und Erbschaftsteuerplanung
  6. Erstellung von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen (Übergabeverträgen)
  7. Regelung der Unternehmensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich
  8. Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  9. Rückforderungsansprüche von Behörden/Sozialhilferegress

Ihr Ansprechpartner
Stefan Schilling
Fachanwalt für Arbeits-
und Erbrecht

(0621) 87507-0
kontakt@justimquadrat.de

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